Mitgliedschaft
Der Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft in der SSG Sankt Augustin e.V. sind in der Vereinssatzung geregelt.
Die Höhe der Beitragssätze werden vom Vorstand festgelegt (Die Aufnahmegebühren und Beitragssätze finden sie auf der Seite der jeweiligen Abteilung und dem Aufnahmeantrag). Sollten Sie die Dokumente nicht öffnen können müssen Sie ein Programm zum Lesen von .pdf Dateien installieren, eine Anleitung finden sie beispielsweise hier.
Wenn Sie sich entschieden haben, Mitglied bei uns zu werden, füllen Sie bitte das folgende Antragsformular ganz einfach direkt online aus. Bei Fragen, wenden Sie sich bitte gerne an die entsprechenden Kontakte der Abteilungen.
Kündigung der Mitgliedschaft
Eine Kündigung ist nur zum Halbjahresende möglich und muss bis spätestens 1 Monat vor Halbjahresende schriftlich (Email, Brief) oder auch über über das Kündigungsformular erklärt werden. Das Kündigungsformular finden Sie unter dem folgenden Link (hier klicken).
Möglichkeit 1: Eine Kündigung soll im Ablauf des 1.Halbjahres zwischen 1.Januar und 30.Juni umgesetzt werden. Dann muss die Kündigung der Mitgliedschaft bis spätesten 31.Mai eingereicht werden, um am 1.Juli wirksam zu sein.
Möglichkeit 2: Eine Kündigung soll im Ablauf des 2.Halbjahres zwischen 1.Juli und 31.Dezember umgesetzt werden. Dann muss die Kündigung der Mitgliedschaft bis spätesten 30.November eingereicht werden, um am 1.Januar wirksam zu sein.